Auf Verlangen müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilen. Seit längerem wird es immer mehr üblich, dass solche Zeugnisse mit Bedauerns- und Dankesformeln enden. Fehlt eine solche Schlussformel, kann Arbeitnehmern, wie kürzlich das Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern entschied, sogar ein rechtlicher Anspruch auf deren Aufnahme in das Zeugnis...