Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) befasste sich in seinem Beschluss vom 25.03.2024 mit der Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für einen Streckenabschnitt, den Grundschulkinder als Schulweg benutzen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) befasste sich in seinem Beschluss vom 25.03.2024 mit der Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für einen Streckenabschnitt, den Grundschulkinder als Schulweg benutzen.