Schwarzarbeit

Rechtliches

Haftungsausschluss beim Verkauf eines Hauses

Bei gebrauchten Immobilien zeigen sich – je nach Alter – häufiger Mängel. Verkäufer vereinbaren daher häufig mit dem Käufer einen Haftungsausschluss. Der Ausschluss ist jedoch unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel an dem Gebäude arglistig verschwiegen hat. Dafür ist nötig, dass er den Mangel kannte oder zumindest für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt.

Rechtliches

Urteil: Keine Gewährleistung bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

Schließt ein Auftraggeber mit einem Handwerker zunächst einen ordnungsgemäßen Vertrag über Handwerksarbeiten und kommen die Beteiligten einige Zeit später überein, den Rechnungsbetrag zu reduzieren und den Differenzbetrag schwarz in bar zu bezahlen, so ist der ursprünglich wirksame Werkvertrag insgesamt, also in vollem Umfang nichtig; bei auftretenden Mängeln hat der Auftraggeber keine...