Die unternehmerische Organisationsfreiheit des Arbeitgebers hat Vorrang vor dem Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen. Dies entschied das BAG in einem Rechtsstreit um die betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach einer Betriebsänderung. Lassen Arbeitgeber auf Grund einer Organisationsänderung den bisherigen Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten entfallen...
Schwerbehinderte
BAG zur Kündigung von Schwerbehinderten
Nach einer Grundsatzentscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg aus dem Jahr 2014 kann ein schwerbehinderter, innerhalb der Probezeit gekündigter Arbeitnehmer keine Entschädigung verlangen, weil das sogenannte Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX nicht durchgeführt wurde. Jetzt bestätigte das Bundesarbeitsgericht das Urteil (Az.: 8 AZR 402/14).