Das Landgericht Berlin weist in dieser Entscheidung einstimmig die Berufung eines Vermieters zurück, der gegen seinen Mieter eine Räumungsklage angestrengt hatte. Der Mieter hatte – nachdem er schon bräunlich eingefärbte Wasserflecken an der Küchendecke entdeckt hatte – sich gewaltsam Zugang zu der über ihm gelegenen Wohnung verschafft.