Wenn Äste eines Baumes über die Grundstücksgrenzen hinauswachsen, liegt es in der Verantwortung des Grundstückseigentümers, diese abzuschneiden. Kommt er der diesbezüglichen Aufforderung des betroffenen Nachbars nicht nach, kann dieser den Baum selbst zurückschneiden. Das Selbsthilferecht des Nachbarn kann aber durch naturschutzrechtliche Vorschriften eingeschränkt sein.