Im Dezember 2019 wurde das Recht der Sozialen Entschädigung umfangreich reformiert und in einem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) neu kodifiziert. Dieses regelt die Entschädigung u. a. für Opfer von Gewalttaten. Der Großteil der Vorschriften tritt erst zum 1. Januar 2024 in Kraft. Bereits seit dem 1. Januar 2021 besteht der Anspruch auf Leistungen der Traumaambulanz.