Für einen straffällig gewordenen EU-Bürger kann ein Einreiseverbot auch über eine Dauer von 10 Jahren ab Ausreise verhängt werden, wenn von diesem für die Zukunft eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Deshalb billigte das Bundesverwaltungsgericht einen verlängerten Einreisestopp für einen polnischen Bürger.