Sicherungstechnik

Sicherheitskonzepte

EMA richtig scharf- und unscharf schalten

Im Zusammenhang mit Alarmanlagen bzw. Einbruchmeldeanlagen (EMA) wird häufig das Problem der Falschalarme diskutiert. Vergisst man beim Betreten des Gebäudes, die EMA unscharf zu schalten, wird ein Alarm ausgelöst. Bei „zwangsläufig“ aufgebauten EMA, wie sie beispielsweise in den Richtlinien VdS 2311 beschrieben und gefordert sind, kann das nicht passieren.

Rechtliches

Haftung eines Geldinstitutes bei Schließfacheinbruch

Ein Geldinstitut haftet seinen Kunden auf Schadensersatz, wenn das angemietete Schließfach aufgebrochen und der enthaltene Geldbetrag entwendet wird, wenn die Bank zuvor die ihr obliegenden Obhuts- und Aufklärungspflichten verletzt hat. Das hat das Kammergericht Berlin nun entschieden. Im betreffenden Fall belief sich der entstandene Schaden auf 65.000 Euro.