Das LG Koblenz hat in einem aktuellen rechtskräftigen Urteil entschieden, das Abschleppkosten vom Halter des Fahrzeugs zu tragen sind, wenn das Dienstsiegel auf dem Parkausweis durch Sonneneinstrahlung verblichen ist.
Das LG Koblenz hat in einem aktuellen rechtskräftigen Urteil entschieden, das Abschleppkosten vom Halter des Fahrzeugs zu tragen sind, wenn das Dienstsiegel auf dem Parkausweis durch Sonneneinstrahlung verblichen ist.