Müssen Nutzer auf Facebook ihren Klarnamen angeben oder dürfen sie auch ein Pseudonym verwenden? Nach dem heutigen BGH-Urteil ist klar: Wer schon vor dem 25. Mai 2018 angemeldet war, darf weiterhin anonym bleiben.
Müssen Nutzer auf Facebook ihren Klarnamen angeben oder dürfen sie auch ein Pseudonym verwenden? Nach dem heutigen BGH-Urteil ist klar: Wer schon vor dem 25. Mai 2018 angemeldet war, darf weiterhin anonym bleiben.