Eine rote Slackline, die gut sichtbar gespannt ist und sich in einem Bereich eines Fitnessstudios befindet, in dem mit Hindernissen gerechnet werden muss, verletzt die Verkehrssicherungspflicht nicht. Stolpert eine Person darüber, so muss das Fitnessstudio kein Schmerzensgeld bezahlen.
Sport
Fußball: Kein Schmerzensgeld trotz groben Fouls
Kommt es während eines sportlichen Wettbewerbs zu einer Verletzung durch einen Mitspieler, steht dem Geschädigten nicht automatisch Schmerzensgeld zu. Er kann dieses nur einklagen, wenn Beweise dafür vorliegen, dass die Verletzung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde, das über die gebotene Härte im Spiel hinausgeht.
Staat und Spitzensport: Hand in Hand im Kampf gegen Doping
Der Fortschritt unserer „Leistungsgesellschaft“ basiert zentral auf dem Prinzip der Leistungssteigerung. Die erfolgreiche Leistung wird anerkannt und honoriert – gleichgültig ob sie auf natürlichen oder durch intensive Übung geförderten Fähigkeiten beruht oder auch, ob sie unter Einsatz künstlicher Mittel erbracht wurde. Allein im Leistungssport setzt man auf die scharfe Trennung von erlaubter...