In einem aktuellen Urteil hat sich das VG Karlsruhe zu dem sogenannten „Autoposen“ geäußert, einem Phänomen, das Ordnungsbehörden und die Polizei bundesweit immer mehr in Beschlag nimmt. Gemeint sind Autobesitzer, die an belebten Plätzen den Motor ihres getunten Wagens aufheulen lassen, zum Leidwesen der Passanten. Wie das VG jetzt entschied, durfte die Stadt Mannheim gegen einen Autoposer mit...