Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Rechtsstreit um eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis die diesbezügliche Unzuverlässigkeit des Betroffenen verneint, da die feststellbaren Tatsachen bei Würdigung der Umstände nicht für die Prognose ausreichten, dass er künftig mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Sprengstoff an Personen überlassen werde, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt...
Sprengstoffrechtliche Erlaubnis
Erfolgreicher Eilantrag gegen Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Ein Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten, der mit der Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen einen entsprechenden Handel betreibt, überließ einem Käufer eine Repetierbüchse, obwohl dieser nicht im Besitz einer dafür notwendigen Erwerbsberechtigung, sondern lediglich im Besitz einer „gelben Waffenbesitzkarte“ gewesen sei.