In einem Fall des Oberlandesgerichts Celle (OLG) wurde bei einem Auffahrunfall infolge eines Staus ein Beifahrer verletzt. Das OLG hatte nun darüber zu entscheiden, wer in diesem Fall haftet.
Stau
Rettungsgasse: Keine Überlegungsfrist
Gemäß § 11 Abs. 2 StVO muss sofort eine Rettungsgasse gebildet werden, sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über die Überlegungsfrist hierbei zu entscheiden.