In Stellenausschreibungen findet sich immer wieder der Hinweis auf das „junge, hochmotivierte Team“, dessen Teil der Bewerber oder die Bewerberin werden soll. Dass eine solche Formulierung keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstellt, entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 19 Sa 27/15).
Stellenausschreibung
Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin
Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat.