Unter den Tatbestand eines illegalen Kraftfahrzeugrennens fällt auch ein spontanes Beschleunigen aufgrund der Verfolgungsjagd einer Zivilstreife, wie das AG Frankfurt am Main kürzlich entschied. So könne diese “Jagd”, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen, nicht als Tatprovokation angesehen werden.
Straße
Haftung der Gemeinde für Abschrankungskette an stark befahrener Straße?
Kommt jemand im öffentlichen Raum zu Schaden, haftet grundsätzlich derjenige, der die Gefahr schafft, etwa durch die Anbringung einer Stahlkette zwischen mehreren Metallpfosten. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Hindernis gut sichtbar war und es der Verletzte bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt unschwer hätte erkennen können.
Kontrolle von Pflasterflächen durch die Gemeinde
Städte und Gemeinden haben eine Kontrollpflicht im Bezug auf alle Straßen und Wege auf ihrem Gebiet. Allerdings kann nicht verlangt werden, dass Straßen oder Wege ständig völlig frei von Mängeln und Gefahren sind.
Haftung der Gemeinde für umgestürzten Straßenbaum
Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhten, müssen als unvermeidbar hingenommen werden. Stürzt allerdings ein an einer Straße gewachsener Baum auf ein vorbeifahrendes Auto, weil die Gemeinde es unterlassen hat, trotz Krankheitsanzeichen des Baumes ausreichende Maßnahmen zu treffen, haftet sie für die Schäden.
Wer zahlt für das Beseitigen des Tierkadavers von der Fahrbahn nach Wildunfall?
Bei einem durch einen Zusammenstoß mit einem Pkw getöteten, auf öffentlicher Straße liegenden und noch im Ganzen vorhandenen Kadaver eines Rehs handelte es sich nicht um eine „Verunreinigung“ der Straße im Sinne des Landesstraßengesetzes; der Träger der Straßenbaulast kann daher keine Gebühr für die Beseitigung des toten Tiers vom Autofahrer verlangen (OVG Lüneburg).