Straße

Rechtliches

Haftung der Gemeinde für umgestürzten Straßenbaum

Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhten, müssen als unvermeidbar hingenommen werden. Stürzt allerdings ein an einer Straße gewachsener Baum auf ein vorbeifahrendes Auto, weil die Gemeinde es unterlassen hat, trotz Krankheitsanzeichen des Baumes ausreichende Maßnahmen zu treffen, haftet sie für die Schäden.

Rechtliches

Wer zahlt für das Beseitigen des Tierkadavers von der Fahrbahn nach Wildunfall?

Bei einem durch einen Zusammenstoß mit einem Pkw getöteten, auf öffentlicher Straße liegenden und noch im Ganzen vorhandenen Kadaver eines Rehs handelte es sich nicht um eine „Verunreinigung“ der Straße im Sinne des Landesstraßengesetzes; der Träger der Straßenbaulast kann daher keine Gebühr für die Beseitigung des toten Tiers vom Autofahrer verlangen (OVG Lüneburg).