Städte und Gemeinden haben eine Kontrollpflicht im Bezug auf alle Straßen und Wege auf ihrem Gebiet. Allerdings kann nicht verlangt werden, dass Straßen oder Wege ständig völlig frei von Mängeln und Gefahren sind.
Städte und Gemeinden haben eine Kontrollpflicht im Bezug auf alle Straßen und Wege auf ihrem Gebiet. Allerdings kann nicht verlangt werden, dass Straßen oder Wege ständig völlig frei von Mängeln und Gefahren sind.