Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat eine Radfahrerin freigesprochen, die nach mehrminütigem Warten eine nach wie vor Rotlicht zeigende, jedoch dennoch funktionstüchtige Ampel überfahren hatte, da sie sich, so das OLG, in ihrer Annahme eines Defekts in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden habe.