Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen keinen Urlaub nehmen, darf die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung laut EuGH nicht verhältnismäßig gekürzt werden.
Teilzeit
Urlaubsumrechnung
Das Arbeitsgericht Nienburg hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die bisher im deutschen Urlaubsrecht übliche Umrechnung des noch nicht „verbrauchten“ Urlaubsanspruchs im Falle einer Arbeitszeitverringerung, die mit einer Verringerung der Anzahl von Wochenarbeitstagen einhergeht, mit europarechtlichen Grundsätzen vereinbar sei.
Urlaubsanspruchs beim Wechsel von Voll- in Teilzeit
Die Parteien streiten über die Höhe des der Klägerin zustehenden, noch nicht verbrauchten Urlaubs aus den Jahren 2010 und 2011, nachdem die Arbeitsbedingungen der Klägerin mit Wirkung zum 22.12.2011 einvernehmlich von Voll- zu Teilzeitbeschäftigung abgeändert worden sind.