Telefon

Organisations- und Führungskonzepte

Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Der Inhaber eines Telefonanschlusses kann durch die Bestandsdatenauskunft einer E-Mailadresse oder einer bei der Interneteinwahl vergebenen IP-Adresse festgestellt werden. Auf richterlichen Beschluss kann auch in Einzelfällen auf PUK und PIN-Nummer von Endgeräten zugegriffen werden. Die gesetzliche Vorschrift zur Neureglung der Bestandsdatenauskunft soll zum 1.Juli 2013 in Kraft treten.