Terrorismusbekämpfungsgesetz

Sicherheit

Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz 2014

Der Deutsche Bundestag hat den Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz für das Jahr 2014 vorgelegt. Mit der Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium werden die auf der Grundlage des Terrorismusbekämpfungsgesetzes erfolgten Maßnahmen der drei deutschen Bundesgeheimdienste BfV, BND und MAD offengelegt.