Das OLG Hamm hatte in einem Stalking-Fall zu entscheiden, wie die wiederholten Nachstellungshandlungen gegen dasselbe Opfer zu bewerten sind – ob als fortgesetzte Straftat oder als mehrere einzelne Taten.
Das OLG Hamm hatte in einem Stalking-Fall zu entscheiden, wie die wiederholten Nachstellungshandlungen gegen dasselbe Opfer zu bewerten sind – ob als fortgesetzte Straftat oder als mehrere einzelne Taten.