TzBfG

Sicherheit

Befristetes Arbeitsverhältnis – Wie weit gilt das Vorbeschäftigungsverbot?

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur für die Dauer von zwei Jahren zulässig. Dies gilt nach § 14 Abs. 2 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Eine solche Befristung ist jedoch dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitnehmer bereits zuvor ein (befristetes oder unbefristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ein Urteil des...