Zur Freude unermüdlicher Arbeitnehmer hat das BAG entschieden, dass allein der Fakt, dass ein Arbeitnehmer Altersrente bezieht, keinen sachlichen Grund darstellt, das Arbeitsverhältnis nur noch befristet fortzusetzen (7 AZR 17/13).
TzBfG
Befristetes Arbeitsverhältnis – Wie weit gilt das Vorbeschäftigungsverbot?
Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur für die Dauer von zwei Jahren zulässig. Dies gilt nach § 14 Abs. 2 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Eine solche Befristung ist jedoch dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitnehmer bereits zuvor ein (befristetes oder unbefristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ein Urteil des...