Wer ordnungsgemäß zum Überholen einer Kolonne ansetzt, hat gegenüber ausscherenden Fahrzeugen aus der Kolonne Vorrang. Das Überholen einer großen Kolonne von neun bis zehn Fahrzeugen ist grundsätzlich erlaubt und führt nicht zu einem Mitverschulden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle.