Wie mehrere seiner Kollegen vor ihm, so wollte auch ein 1958 geborener Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag mit seinem Arbeitgeber abschließen. Dieser verweigerte ihm den Wunsch mit der Begründung der sog. Überlastquote des Tarifvertrags. Der Mann wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht.