Verantwortliche müssen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften kennen und einhalten. Andernfalls können die Berufsgenossenschaften, die entstandene Schäden als gesetzlicher Unfallversicherer zunächst ersetzen müssen, die Verantwortlichen erfolgreich auf Schadensersatz verklagen. Dies hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden.