Die Presse lebt von Aktualität. Entsprechend schnell muss es auch im Presserecht zugehen. Viele Entscheidungen wie Unterlassungsverfügungen wegen Rechtsverletzungen ergehen im einstweiligen Rechtsschutz. In einem solchen Verfahren wurde auch die Verbreitung eines Interviews des Spiegels vom OLG Hamburg untersagt, ohne dass sich der Verlag dazu äußern konnte. Das BVerfG tadelte dieses Vorgehen nun...