Kosten in Höhe von 2.331 Euro für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. Das hat das Verwaltungsgerichts (VG) Trier mit Urteil vom 27. Juli 2022 entschieden (Az. 8 K 728/22.TR).
Kosten in Höhe von 2.331 Euro für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. Das hat das Verwaltungsgerichts (VG) Trier mit Urteil vom 27. Juli 2022 entschieden (Az. 8 K 728/22.TR).