Das VG Ansbach bestätigte die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Waffenbesitzers wegen zweifachen Vorstoßes gegen die Aufbewahrungspflichten des § 36 WaffG.
Unzuverlässigkeit
Rechtsstreit um sprengstoffrechtliche Erlaubnis
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Rechtsstreit um eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis die diesbezügliche Unzuverlässigkeit des Betroffenen verneint, da die feststellbaren Tatsachen bei Würdigung der Umstände nicht für die Prognose ausreichten, dass er künftig mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Sprengstoff an Personen überlassen werde, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt...
Versender einer Waffe ist für die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften verantwortlich
Ein Waffenbesitzer versandte am 27.06.2022 die in seine Waffenbesitzkarte eingetragene halbautomatische Büchse Kaliber 9 mm zerlegt mit dem Transportdienstleister DHL an ein Waffengeschäft. Nachdem diese mit E-Mail vom 06.07.2022 mitteilte, die Waffe ohne zugehörigen Verschluss erhalten zu haben, zeigte der Waffenbesitzer gegenüber dem Landratsamt (LRA) sowie der DHL mit E-Mails desselben Tages...
Aufteilung der Aufgabenbereiche unter waffenrechtlich Mitberechtigten entbindet nicht von...
Einem von drei geschäftsführenden Gesellschaftern eines Bewachungsunternehmens werden seine waffenrechtlichen Genehmigungen wegen Unzuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Waffengesetz (WaffG) entzogen. Die Übertragung des Zuständigkeitsbereichs „Waffen und Munition“ auf einen Mitgeschäftsführer befreit ihn dabei nicht von seinen öffentlich-rechtlichen Pflichten.
Rocker als Bewachungsunternehmer
Ein Bewachungsunternehmer war Mitglied eines Rockerclubs und nahm an Provokationen unter Mitgliedern rivalisierender Rockerclubs teil. Er ignorierte die Gefahr von Gewalttätigkeiten und wirkte nicht an der nachträglichen Aufarbeitung von Gewaltdelikten mit, die durch Clubmitglieder begangen wurden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof musste entscheiden, ob deshalb die Bewachungserlaubnis...