Die Lektüre dieses Beitrags kostet Sie zirka drei Minuten und er wird höchstwahrscheinlich eine Wissenslücke schließen. Sie können zukünftig Ihren Standpunkt zu urheberrechtlichen Themen differenzierter vertreten, insbesondere wenn es um den Begriff der „Verwertungsgesellschaft“ geht.
Urheberrecht
EuGH entscheidet zum Handel mit gelesenen E-Books
In einem aktuellen Urteil hat der EuGH dem Handel mit genutzten E-Books einen Riegel vorgeschoben, wenn keine Erlaubnis des Urhebers vorliegt. Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahrens ist das Geschäftsmodell eines virtuellen Marktes für ‚gebrauchte E-Books‘, betrieben vom niederländischen Unternehmen Tom Kabinet. Der Gerichtshof hat damit eine pragmatische, nachvollziehbare Entscheidung...
Artikel 13: EU-Rat beschließt Urheberrechtsreform
Der EU-Ministerrat hat am 15.04.2019 die umstrittene Urheberrechtsreform beschlossen. Ohne gesonderte Aussprache haben die Minister der Mitgliedsstaaten die Reform abgenickt. Auch Deutschland hat dafür gestimmt – allerdings mit einer rechtlich nicht bindenden Ergänzung, wonach Upload-Filter dennoch vermieden werden sollen.
Artikel 13 beschlossen – Was droht und was kann man jetzt noch tun?
Am 26.03.2019 hat das EU-Parlament der umstrittenen Reform des Urheberrechts komplett zugestimmt. Mit dabei: Die umstrittenen Upload-Filter. Was passiert nun? Wie wird sich das Internet, wie wir es kennen, verändern? Und welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch, die Upload-Filter in letzter Sekunde zu verhindern?
Makake Naruto und die Urheberrechte am Affen-Selfie
Wer hat das Recht am Affen-Selfie des Makaken Naruto? Kürzlich entschied ein US-Gericht auf Klage der Tierschutzorganisation PETA hin, dass der Makake Naruto kein Recht habe, auf Urheberrechtsschutz zu klagen. Anders als die Vorinstanz sehen die Richter die Rechte beim Fotografen David Slater, dessen Kamera der Affe für seine Selfies nutzte. Es fragt sich, ob ein solcher Fall auch in Deutschland...
Urteil: Herausgabe der E-Mail-Adresse bei Urheberrechtsverletzung
Mit dem Urteil vom 22.08.2017 hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass YouTube und damit dessen Betreiber Google die E-Mail-Adresse eines Nutzers herauszugeben hat, falls von diesem eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Die vorhergehende Instanz (Landgericht Frankfurt am Main) hatte noch entschieden, dass kein Anspruch auf Herausgabe bestünde. Das Berufungsgericht hat das Urteil des...