Urlaub

Rechtliches

Wann verjährt nicht genommener Jahresurlaub?

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht in die Lage versetzt seinen Jahresurlaub rechtzeitig zu nehmen, unterliegt sein Urlaubsanspruch nicht der Regelverjährungsfrist. Nicht genommene Urlaubstage verfallen nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Dies entschied nun der EuGH.

Rechtliches

BAG: Verfall von Urlaubsansprüchen

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt im Allgemeinen nur dann am Ende des Kalenderjahrs bzw. mit Ablauf des Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat und der Arbeitnehmer den Urlaub jedoch gleichwohl nicht nimmt (BAG).

Sicherheit

Krisenmanagement im Tourismus vor, bei und nach Gefährdungslagen

Als typische Bedrohungen für den Urlauber gelten Naturkatastrophen, Infektionen, politische Unruhen und Terroranschläge. Im Jahr 2015 brach der Tourismus in der Türkei ein, wie nie zuvor. Terroranschläge in Folge und ein politisches Zerwürfnis mit Russland sowie ein Militärputsch 2016 sorgten zusammen für Verluste in Milliardenhöhe. Ähnlich in Ägypten und besonders in Tunesien, dem...