Unterwegs aufgenommene Fotos direkt vom Smartphone online stellen, ein neues eBook herunterladen oder zwischendurch E-Mails checken: Auf Reisen sind mobile, internetfähige Geräte zu unverzichtbaren Begleitern geworden. Doch was ist mit der Sicherheit?
Urlaub
Wann verjährt nicht genommener Jahresurlaub?
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht in die Lage versetzt seinen Jahresurlaub rechtzeitig zu nehmen, unterliegt sein Urlaubsanspruch nicht der Regelverjährungsfrist. Nicht genommene Urlaubstage verfallen nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Dies entschied nun der EuGH.
Vorsicht vor falschen ADAC-Pannenhelfern
Betrüger, die sich als ADAC Pannenhelfer ausgeben, sind derzeit in mehreren Urlaubsländern in Ost- und Südosteuropa unterwegs. Sie knöpfen ahnungslosen Reisenden für Abschlepp- oder unnötige Werkstattleistungen viel Geld ab.
BAG: Verfall von Urlaubsansprüchen
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt im Allgemeinen nur dann am Ende des Kalenderjahrs bzw. mit Ablauf des Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat und der Arbeitnehmer den Urlaub jedoch gleichwohl nicht nimmt (BAG).
Krisenmanagement im Tourismus vor, bei und nach Gefährdungslagen
Als typische Bedrohungen für den Urlauber gelten Naturkatastrophen, Infektionen, politische Unruhen und Terroranschläge. Im Jahr 2015 brach der Tourismus in der Türkei ein, wie nie zuvor. Terroranschläge in Folge und ein politisches Zerwürfnis mit Russland sowie ein Militärputsch 2016 sorgten zusammen für Verluste in Milliardenhöhe. Ähnlich in Ägypten und besonders in Tunesien, dem...
BAG: Urlaub bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen
Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen keinen Urlaub nehmen, darf die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung laut EuGH nicht verhältnismäßig gekürzt werden.