Die Strukturen und Befugnisse des Verfassungsschutzes beim Bund und in den Ländern sollen auf Grund der Erkenntnisse aus den jüngsten Ermittlungen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zum „Nationalsozialistischen Untergrund - NSU“ reformiert werden. Hierzu hat der Bundesminister des Innern erste Vorschläge veröffentlicht.