Sind Zeiten, in denen sich Arbeitnehmer für den Arbeitgeber nur zur Verfügung halten müssen, also streng genommen nicht „arbeiten“, Arbeitszeit? In zwei aktuellen Urteilen hat der EuGH seine Rechtsprechung präzisiert. Danach kommt es auf die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen an und seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten. Nur wenn dessen Freizeitmöglichkeiten...
Vergütung
Bezahlung von Überstunden: Wer muss was beweisen?
Die Bezahlung von geleisteten Überstunden setzt voraus, dass die Mehrarbeit vom Chef angeordnet, gebilligt oder geduldet worden ist. Diesen Umstand muss zunächst der Arbeitnehmer darlegen und gegebenenfalls beweisen. Danach ist es am Arbeitgeber, seinerseits gegen diesen Vortrag Einwendungen vorzubringen (LAG Rheinland-Pfalz).
Urteil: Unterscheidung Rufbereitschaft – Bereitschaftsdienst
Zwischen Bereitschaftsdienst einerseits und Rufbereitschaft andererseits ist zu unterscheiden. Muss ein Arbeitnehmer innerhalb von acht Minuten einem Ruf des Arbeitgebers Folge leisten und im Betrieb erscheinen, so handelt es sich um Arbeitszeit und nicht um Rufbereitschaft (EuGH).
Mehrarbeit – Vergütungserwartung
Bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung verpflichtet § 612 Abs. 1 BGB den Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.