Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn damit eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Dashcams sind kleine Videokameras, die Autofahrer an Armaturenbrett oder Windschutzscheibe anbringen können, jedoch als datenschutzrechtlich umstritten gelten.
Verkehrsordnungswidrigkeit
Entschieden: „Blitzer-App“ ist rechtswidrig
Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 Straßenverkehrsordnung ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon mit sich führt, auf dem eine „Blitzer-App" installiert und während der Fahrt aufgerufen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Celle nun erstmals obergerichtlich entschieden.