Das Verwaltungsgericht München (VG) hatte sich mit der Frage des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze und in diesem Zusammenhang mit dem Begriff des „Einsatzes“ i. S. d. BayFwG in Abgrenzung zum „Ausrücken“ zu beschäftigen.
Das Verwaltungsgericht München (VG) hatte sich mit der Frage des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze und in diesem Zusammenhang mit dem Begriff des „Einsatzes“ i. S. d. BayFwG in Abgrenzung zum „Ausrücken“ zu beschäftigen.