Ein Mann buchte für sich und seine Ehefrau bei einem Luftfahrtunternehmen einen Flug von Düsseldorf nach Hamburg. Nach seinem Vortrag kam er beim Einsteigen auf der Fluggastbrücke wegen einer durch Kondenswasser ausgebildeten feuchten Stelle zu Fall und erlitt durch den Sturz erhebliche Verletzungen. Er machte Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend.