Das VG Karlsruhe hat i. R. d. Rechtsstreits um die Kostenübernahme für die Beseitigung einer Ölspur geurteilt, dass es vor der Entscheidung über deren Notwendigkeit aus Zeit- und Kostengründen in aller Regel nicht geboten sei, zuvor Messungen oder sachverständige Untersuchungen vorzunehmen.
Verkehrssicherungspflicht
Zuweg zu einer Terrasse ist nicht gegen alle erdenklichen Risiken zu sichern
Eine Fußgängerin beabsichtigte, mit einer Klage materiellen und immateriellen Schadensersatz gegen eine benachbarte Grundstückseigentümerin geltend zu machen. Das Landgericht Frankfurt a. M. (LG) hatte der Fußgängerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagt, weil die Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg biete. Hiergegen wendete sich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim...
Schadensersatz wegen unterlassener Baumkontrolle
Die Stadt Frankfurt am Main muss wegen der pflichtwidrig unterlassenen Kronenuntersuchung eines Straßenbaums Schadensersatz für einen durch einen herabfallenden Ast totalbeschädigten Fiat 500 zahlen.
Verkehrssicherungspflicht: Nicht jede denkbare Gefahr erfasst
In dieser Entscheidung konkretisiert das Oberlandesgericht Frankfurt den Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers. Es betont, dass es nicht Aufgabe des Eigentümers ist, alle erdenklichen Risiken völlig gefahrlos zu beseitigen. Zu beachten ist, dass dem Nutzer eigene Sorgfaltspflichten aufzuerlegen sind, wenn die Gefahr für ihn erkennbar ist.
Astabbruch als unvermeidliches Risiko
In einem aktuellen Urteil klagte eine Autofahrerin gegen die Stadt Ludwigshafen. Ein Ast war auf ihr parkendes Auto gefallen. Das Landgericht Frankenthal (LG) entschied, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht jedoch nicht verletzt habe. Die Frau hätte mit diesem Risiko rechnen müssen.
Knallrote Slackline in Fitnessstudio begründet keine Verkehrssicherungspflicht
Eine rote Slackline, die gut sichtbar gespannt ist und sich in einem Bereich eines Fitnessstudios befindet, in dem mit Hindernissen gerechnet werden muss, verletzt die Verkehrssicherungspflicht nicht. Stolpert eine Person darüber, so muss das Fitnessstudio kein Schmerzensgeld bezahlen.