Das VG Düsseldorf hatte sich in einem Rechtsstreit mit der Frage zu beschäftigen, ob der Betrieb einer Verkehrsüberwachungsanlage der DSGVO unterfiel und somit unzulässig war oder nicht.
Das VG Düsseldorf hatte sich in einem Rechtsstreit mit der Frage zu beschäftigen, ob der Betrieb einer Verkehrsüberwachungsanlage der DSGVO unterfiel und somit unzulässig war oder nicht.