Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Verbot einer propalästinensischen Demonstration nach § 15 Abs. 1 VersG als „Ultima Ratio“ ohne den Einsatz milderer Mittel als ungerechtfertigt beurteilt.
Versammlungsfreiheit
Polizeiliche Videoüberwachung von Versammlungen
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der offenen Videoüberwachung des Breslauer Platzes in Köln, der nördlich an den Hauptbahnhof anschließt, sowie der angrenzenden Straßen und Wege.
Zum Schutz der Versammlungsfreiheit von Unionsbürgern
Begehrt wird die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer zeitlichen und örtlichen Beschränkung einer angemeldeten Mahnwache unter dem Motto „40 Days for Life“ sowie der hierauf bezogenen Androhung unmittelbaren Zwangs. Die Versammlung sollte in Form einer stillen Gebetmahnwache in unmittelbarer Nähe einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle stattfinden.
Versammlungsgesetz oder Versammlungsfreiheitsgesetz?
In Nordrhein-Westfalen gilt mit dem VersG NRW vom 17.12.2021 ein eigenes Landesgesetz. Ein alternativer Gesetzentwurf trug den Namen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ und betonte den grundrechtsschützenden Auftrag eines solchen Gesetzes. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Zielsetzungen der Versammlungsgesetzgebung zugrunde liegen (sollten).
Videoüberwachung eines S-Bahnhofs rechtmäßig
Die Videoüberwachung eines Bahnhofs ist rechtmäßig und stellt keinen ungerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Berlin in einem aktuellen Urteil.
Wie sichere Veranstaltungen möglich sind
Die Durchführung und der Besuch von Veranstaltungen sind wesentliche Bestandteile unserer Freiheit – gerade deshalb muss die Veranstaltungssicherheit immer gewährleistet sein. Dafür sind umfassende interdisziplinäre Kenntnisse des rechtlichen Regelrahmens sowie der möglichen Sicherheitsmaßnahmen unabdingbar.