Versammlungsstättenverordnung Bayern

Sicherheitskonzepte

Veranstaltungssicherheit von Freiluftveranstaltungen

Die Änderung der Versammlungsstättenverordnung Bayern gilt seit 7.12.12 für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen sowie Freisportanlagen jeweils mit Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und mehr als 1 000 Besucher fassen. Eine Stellungnahme der Sachverständigen weist auf eine Regelungslücke hin, plädiert für Anordnungen gebotener Anforderungen und sieht in...