Versetzung

Rechtliches

Auswahlentscheidung bei Versetzungen

Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl, die nur Beschäftigte, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, einbezieht, ist unzulässig.