Wegen einer unklaren Formulierung im Arbeitsvertrag unterlag in einem aktuellen Fall ein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Zugunsten des klagenden Arbeitnehmers erklärte das Gericht dessen Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz für unwirksam (Az. 2 Sa 51/15).
Versetzung
Auswahlentscheidung bei Versetzungen
Will ein Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen, so hat er bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten. Eine Auswahl, die nur Beschäftigte, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, einbezieht, ist unzulässig.
Versetzung – Änderungskündigung und Weisungsrecht
Während mit dem Ausspruch einer Änderungskündigung eine Vertragsänderung angestrebt und dabei eine Beendigung des Vertragsverhältnisses in Kauf genommen wird, bewegt sich der Arbeitgeber bei der Ausübung des Direktionsrechts innerhalb der ihm vertraglich zustehenden Befugnisse.