Der Kläger erlitt im Jahr 2016 gegen 17.23 Uhr einen Unfall, als er bei einer SegwayTour im Anschluss an eine offizielle kaufmännische Trainee-Veranstaltung seiner Arbeitgeberin, die um 15.00 Uhr endete, stürzte. Durch den Sturz zog sich der Kläger Frakturen am rechten Wadenbein und Sprunggelenk zu. Ein solches Eregnis steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und stellt...