Das Bundeskabinett hat Ende August den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Damit werden Unbilligkeiten beseitigt, Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet.
Versicherungsschutz
Weg zum Postbriefkasten durch gesetzliche Unfallversicherung geschützt
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass der Weg zum Briefkasten, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung postalisch zu versenden, durch die Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geschützt wird.
Unfallversicherungsschutz im „Home-Office“?
Liegt ein Arbeitsunfall im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung vor, wenn ein Mitarbeiter in seiner Wohnung, in der er an einem Telearbeitsplatz tätig ist, auf dem Weg zur Küche, um dort Getränke zu holen, stürzt? Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) auseinanderzusetzen.
Versicherungsschutz in der Mittagspause
Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg in die Mittagspause, ist er nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn er unterwegs war, um sich etwas zu essen zu kaufen. Der Schutz entfällt, wenn der Weg zum Essen durch andere Tätigkeiten unterbrochen wird, so das Landessozialgericht Hessen.