Im Falle eines vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt geparkten Fahrzeugs und dessen anschließender Sicherstellung sowie Verwahrung hat das BVerwG u. a. entschieden, dass es auf die behördliche Veranlassung der Kennzeichnung ankommt und nicht darauf, ob die behördliche Veranlassung als solche erkennbar ist.
Verwahrung
2331 Euro für verwahrtes Kfz-Kennzeichen sind zu viel
Kosten in Höhe von 2.331 Euro für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. Das hat das Verwaltungsgerichts (VG) Trier mit Urteil vom 27. Juli 2022 entschieden (Az. 8 K 728/22.TR).