In letzter Zeit haben Verwaltungsgerichte immer wieder Aufenthalts- und Betretensverbote für Fußballhooligans für rechtmäßig erklärt, so etwa Ende letzten Jahres das Verwaltungsgericht Freiburg. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart zu einem Betretungsverbot der Gemeinde Aspach, dass Ortspolizeibehörden von betroffenen Hooligans auch eine Verwaltungsgebühr verlangen können.