In einem aktuellen Urteil hat der EuGH dem Handel mit genutzten E-Books einen Riegel vorgeschoben, wenn keine Erlaubnis des Urhebers vorliegt. Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahrens ist das Geschäftsmodell eines virtuellen Marktes für ‚gebrauchte E-Books‘, betrieben vom niederländischen Unternehmen Tom Kabinet. Der Gerichtshof hat damit eine pragmatische, nachvollziehbare Entscheidung...
Verwertung
Kündigung: Beweisverwertungsverbot bei Datenschutzverstoß
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Rechtmäßigkeit einer Kündigung nicht auf datenschutzwidrig gesammelte Beweise gestützt werden darf. Die Richter beurteilten die Ermittlungsmaßnahme deshalb als unzulässig, weil das Unternehmen sie ohne Kenntnis des Arbeitnehmers durchgeführt hatte.