Das Verwaltungsgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) hat den gegen die Stilllegung eines Kraftfahrzeuges gerichteten Eilantrag eines Kraftfahrzeughalters abgelehnt. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug, bei dem der Kraftfahrzeughalter neben weiteren Umbauten den Schriftzug „Feuerwehr“ in „Feierwehr“ geändert hatte.