Auf Frau A war ein Kraftfahrzeug zugelassen. Mit diesem wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 41 km/h überschritten. Dies wurde durch ein Radarfoto nachgewiesen. Auf ein Anhörungsschreiben des Polizeiverwaltungsamts hin teilte Frau A mit, es kämen mehrere Personen als Fahrer in Betracht, da das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt wegen eines Umzugs verliehen gewesen sei.