VGH

Rechtliches

Dienstbefreiung anlässlich eines Streiks?

Auch wenn die Ordnertätigkeit auf einer Demonstration als ehrenamtliche Tätigkeit aufzufassen sei, so muss der Arbeitgeber einen Beamten nicht vom Dienst freistellen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Demonstration im Zuge eines Warnstreiks stattfindet, der sich gegen den Dienstherrn des Beamten richtet. So entschied nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) auf die Klage einer Beamtin aus...